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Besonderer Hinweis für alle Freizeiten :
Teilnehmer*innen aus Familien mit geringem Einkommen können auf Antrag alle 2 Jahre aus Mitteln der Stadt Minden oder des Kreises Minden-Lübbecke zu den Freizeitkosten einen Zuschuss erhalten. Dafür gelten Einkommensgrenzen.
Des Weiteren stehen Bezieher*innen von leistungen aus dem ALG I, ALG II, Wohngeld und / oder Kinderzuschlag Leistungen aus dem Programm "Bildung und Teilhabe (BuT) zur Verfügung, die auch für Ferienfreizeiten genutzt werden können.